Anerkennung Dorferneuerungsgemeinde
Mit Anerkennungsbescheid vom 21.03.2014 wurde das Dorferneuerungskonzept der Ortsgemeinde Mudershausen als Fördergrundlage im öffentlichen und privaten Bereich anerkannt.
Es können nun Förderanträge im öffentlichen und privaten Bereich gestellt werden. Bewilligungsbehörde für öffentliche Maßnahmen ist das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur auf Grund von Fördervorschlägen des Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier. Vorabklärungen erfolgen durch die ADD Trier. Förderanträge der Gemeinde sind in dreifacher Ausfertigung über die Verbandsgemeindeverwaltung Hahnstätten der Kreisverwaltung vorzulegen. Spätester Vorlagetermin für das jeweils folgende Programmjahr ist der 1. August eines Jahres.
Im privaten Bereich ist Bewilligungsbehörde die Kreisverwaltung. Antragsfristen bestehen nicht. Der Förderantrag ist einfach vorzulegen. Diesem sind die Planunterlagen des Architekten, ein unbeglaubigter Lageplan, Lichtbilder des Objektes sowie ein Kostenvoranschlag oder eine Kostenaufstellung eines Architekten und eventuell eine Aufstellung der Eigenleistung beizufügen.
Die Anträge werden über die Verbandsgemeinde Hahnstätten an die Kreisverwaltung des Rhein-Lahn-Kreises eingereicht.
Dokumente zum Dorfnerneuerungskonzept
- Förderfähige Projekte
- Bewertung des Entwicklungsstands
- Dorferneuerungskonzept 2015, Stand 23.2.2015
- Ortslage Mudershausen
- Ortsteil Bonscheuer
- Ortsteil Zollhaus
- Entwicklung eines Leitbildes für die Dorferneruerung in Mudershausen: Ergebnisse der Bürgerbeteiligung vom 7. September 2013
Weitere Informationen können auf der Homepage der Verbandsgemeinde Hahnstätten oder auf der Internetseite des Rhein-Lahn-Kreises eingesehen werden.