Appell des Bürgermeisters: Reinigungs- und Rückschnittpflicht
Sollte die Verkehrssicherheit und uneingeschränkte Durchfahrung nicht mehr gegeben sein, wäre die Gemeinde gezwungen den Rückschnitt kostenpflichtig durchzuführen.
Im Interesse und zum Wohle aller Bürger bitte ich den Rückschnitt zeitnah zu veranlassen.
Weiterhin macht die Gemeinde alle Grundstückseigentümer darauf aufmerksam, den vorhandenen Bewuchs auf dem Gehweg, der Straße und aus der Rinne ordnungsgemäß zu entfernen.
Zum Ärgernis der überwiegenden Anzahl von Bürgern, die ihren Reinigungspflichten ordnungsgemäß nachkommen werden die u.a. Pflichten von einigen Anwohnnern / Grundstückseigentümer sehr vernachlässigt. Der Gehweg, die Rinne und die Straße sind gemäß § 5 Absatz 1-3 der Satzung der OG Mudershausen zu säubern.
Das Säubern umfasst insbesondere die Beseitigung von Kehricht, Schlamm, Gras, Laub, Unkraut und sonstigem Unrat jeder Art. Außergewöhnliche Verschmutzungen sind ohne eine Aufforderung unverzüglich zu beseitigen.
Die Straße und Gehwege sind grundsätzlich an den Tagen vor einem Sonntag oder einem gesetzlichen oder kirchlichen Feiertag zu reinigen.
Im Interesse aller Bürger und Bürgerinnen wollen wir das Erscheinungsbild der Ortsstraßen innerhalb der Gemeinde nachhaltig verbessern..
Wer gegen diese Satzung zuwiderhandelt, handelt ordnungswidrig und kann mit einer Geldbuße gem. § 10 geahndet werden.
Gez. Klaus Harbach
Ortsbürgermeister