An alle Hundehalter
Die Verbandsgemeinde Hahnstätten hat in der erlassenen Polizeiverordnung Vorschriften festgelegt, die es auch gilt einzuhalten. Zur Information darf ich den § 7 der Verordnung nachstehend bekannt geben.
1. Hundehalter dürfen Ihren Hund nicht unbeaufsichtigt auf öffentlichen Straßen und Gehwegen laufen lassen.
2. In öffentlichen Anlagen sind Hunde von geeigneten Personen an der Leine zu führen. Es ist verboten, die Hunde auf bewirtschafte landwirtschaftlichen Flächen, Beete oder Rasenflächen laufen oder in Wasserflächen, Kleinweihern oder Brunnen baden zu lassen.
3. Bissige Hunde müssen auf öffentlichen Straßen, Gehwegen und Anlagen einen Maulkorb tragen.
4. Der Halter oder Führer eines Hundes hat zu verhindern, dass sein Tier die Straßen, Gehwege oder Anlagen verunreinigt; er hat die Beseitigung der Verunreinigung unverzüglich zu veranlassen.
5. Es ist verboten, Hunde auf Spielplätze, Bolzplätze oder ähnliche Anlagen mitzubringen.
Die Hundebesitzer sind aufgefordert, ihren Hunden auf eigenen Grundstücken Auslauf zu gewähren oder Verunreinigungen zu entfernen.
Im Interesse aller Mitbürger danke ich für ein kollegiales Verhalten.
Gez. Klaus Harbach
Ortsbürgermeister
