Protokoll über die 31. Sitzung des Gemeinderates der Ortsgemeinde Mudershausen
Beginn: 19:30Uhr
Ende: 21:45 Uhr
Protokollführer: Kai-Uwe Meffert
Vorsitzender: Klaus Harbach
gesetzliche Mitgliederzahl: 9
Anwesend: 6
a) stimmberechtigt
Klaus Harbach
Kai-Uwe Meffert
Jörg Böhrner
Heiko Scheib
Michael Satony
Mario Ruhloff
b) entschuldigt
Ralf Haas
Rüdiger Bauer
Peter Weiler
c) nicht stimmberechtigt
Torsten Heuser
Carsten Wilbert
Die Mitglieder des Ortsgemeinderates wurden durch Einladung vorn 06.02.2018 auf Donnerstag 01.03.2018, 19:30 Uhr, unter Mitteilung der Tagesordnung einberufen. Tag, Zeit und Ort der Sitzung, sowie die Tagesordnung wurden öffentlich bekanntgegeben.
Tagesordnung
Öffentlicher Teil
- Eröffnung und Begrüßung; Feststellung der Beschlussfähigkeit
- Beratung und Beschlussfassung der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan der OG Mudershausen für das Haushaltsjahr 2018
- Beratung und Beschlussfassung über die während der der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB bei der Aufstellung des Bebauungsplanes "Auf dem hohen Rain" der OG Mudershausen eingegangen Stellungnahmen
- Beratung und Beschlussfassung über den Bebauungsplan "Auf dem hohen Rain" der OG Mudershausen gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung
- Beratung und Beschlussfassung Vorschlagsliste für Schöffen und Schöffinnen für die Wahlperiode 2019-2023
- Beratung und Beschlussfassung Vorschlagsliste für Jugendhaupt-und Jugendhilfsschöffen und Schöffinnen
- Beratung und Beschlussfassung über vorliegende Bauvoranfragen oder Bauanträge
- Beratung und Beschlussfassung über Teilnahme am Landeswettbewerb "Unser Dorf hat Zukunft 2018"
- Mitteilungen des Vorsitzenden
- Fragen der Ratsmitglieder
Nichtöffentlicher Teil
- Personalangelegenheiten
- Grundstücksangelegenheiten
Öffentlicher Teil
TOP 1:
Der Vorsitzende eröffnete um 19:30 Uhr die Sitzung und begrüßte die Anwesenden. Er stellte die Beschlussfähigkeit fest.
TOP 2:
Der Vorsitzende und der VG Kämmerer Torsten Heuser erläuterten die Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan für das Jahr 2018.
Die Werte belaufen sich wie folgt:
1. Im Ergebnishaushalt
| Der Gesamtbetrag der Erträge auf | 510.075,00 |
| Der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 474.295,00 |
| Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag | 35.780,00 |
2. Im Finanzhaushalt
| Die ordentlichen Einzahlungen auf | 459.435,00 |
| Die ordentlichen Auszahlungen auf | 415.485,00 |
| Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen | 43.950,00 |
| Die außerordentlichen Einzahlungen auf | 0,00 |
| Die außerordentlichen Auszahlungen auf | 0,00 |
| Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen | 0,00 |
| Die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit | 270.250,00 |
| Die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | 333.000,00 |
| Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | -62.750,00 |
| Die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit | 62.750,00 |
| Die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit | 43.950,00 |
| Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit | 18.800,00 |
| Der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf | 792,435,00 |
| Der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf | 792,435,00 |
| Veränderung des Finanzmittelbestandes im Haushaltsjahr | 0,00 |
Es werden festgesetzt
| Der Gesamtbetrag der Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf | 62.750,00 |
| Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf | 0,00 |
Nach der Aussprache erfolgte die Beschlussfassung.
Abstimmungsergebnis: 5 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimmen, 0 Enthaltung.
TOP 3:
Carsten Wilbert erläutert nochmals kurz die geplante Erschließung des Neubaugebietes. Die Straße wird im Bereich der natürlichen Senke angehoben werden müssen. So wird gewährleistet, dass ein gleichmäßiges Gefälle vom Wendehammer bis zu Straßenende an der K55 entsteht. Nur so kann die ordnungsgemäße Entwässerung erfolgen.
Im Zuge der regulären Beteiligung der Öffentlichkeit gern. §3 (2) BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gern. §4 (2) BauGB, muss durch den Ortsgemeinderat die Abwägung und Würdigung der eingegangen Stellungnahmen erfolgen.
Die Ortsgemeinde Mudershausen nimmt sämtliche Stellungnahmen einzeln zur Kenntnis und würdigt diese einzeln und einstimmig.
Abstimmungsergebnisse jeweils: 6 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen.
Die einzelnen Stellungnahmen werden dem Protokoll beigefügt.
TOP 4:
Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Mudershausen beschließt den Bebauungsplan "Auf dem hohen Rain" gern. § 1 0 Abs. 1 BauGB als Satzung und billigt die Begründung hierzu.
Abstimmungsergebnis: 6 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen.
TOP 5:
Die Ortsgemeinde schlägt Heiko Scheib als Schöffen vor.
Abstimmungsergebnis: 6 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen.
TOP 6:
Hierzu gab es keine Vorschläge.
TOP 7:
Zum Grundstück Flur 20 FIst. 47 wurde ein Bauantrag zur Errichtung einer Garage mit Geräteraum am bestehenden Wohngebäude gestellt.
Der Rat hat keine Bedenken.
Abstimmungsergebnis: 6 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen.
Zum folgenden Punkt begibt sich Jörg Böhmer in den Zuschauerraum.
Zum Grundstück Flur 19 FIst. 6 wurde ein Bauantrag zur Errichtung eines Wohnhausneubaus gestellt.
Der Rat hat keine Bedenken.
Abstimmungsergebnis: 5 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen.
TOP 8:
Der Rat beschließt nicht am Wettbewerb teilzunehmen.
Abstimmungsergebnis: 6 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen.
TOP 9:
- Der Waldbegang mit anschließender Ratssitzung findet am Samstag, den 22.09.18 statt.
- Der Vorsitzende informiert, dass er sich aufgrund mehrerer Anfragen der Bürger in Bezug auf die gestiegene Wasserhärte mit den VG- Werken in Verbindung gesetzt hat. Ursache hierfür war, dass durch hohe Niederschlagsmengen e-Coli Bakterien in die Quellen Bonscheuer und Hutsborn werden. Somit mussten diese Quellen für mehr als 8 Wochen von der Wasserversorgung getrennt werden. In Folge dessen standen nur die Hohlenfelsquellen zur Versorgung zur Verfügung und der Härtegrad durch Mischung anvisierte Härtegrad stieg von 13-14° auf 22-23° Deutscher Härte. In diesen Fällen ist es auch nicht möglich den im Jahr 2016 vom Netz genommenen Stollen wieder zur Versorgung heranzuziehen, da nach aktueller Rechtslage auch für Notversorgungen ein Wasserschutzgebietsverfahren durchgeführt werden muss. Dies hätte negative Konsequenzen für die Ortsgemeinde und die Anlieger der Hauptstraße, da ein großer Bereich nicht nur als Wasserschutzzone 3, sondern als Wasserschutzzone 2 ausgewiesen werden müsste. Das die SGD sogar die Schließung der Quellen Bonscheuer und Hutsborn ins Auge gefasst hatte, haben VG- Werke bereits Überlegungen vorgenommen, welche Maßnahmen auch in Zukunft den Betrieb der Quellen sichern. Da die bisher eingesetzte UV -Anlage bei extremen Wettersituationen nicht ausreicht, wird der Einbau einer Ultrafiltrationsanlage erwogen. Der Ortsgemeinderat bittet die VG- Werke daher einvernehmlich die notwendigen Schritte für die Aufrechterhaltung und den dauerhaften, problemlosen Betrieb der beiden Quellen zu ergreifen!
- Information über Informationsveranstaltung zur künftigen Holzvermarktung in Rheinland-Pfalz am 11.04.2018 in Montabaur
- Die Baumkontrollen fallen für die OG Mudershausen im Jahr 2018 und 2019 nicht an.
- Das Guthaben in der Sonderrücklage Wegebau für das Jahr 2017 beträgt etwa 33.000.
- Die Zuschussanträge zum WLAN-Hotspot Rheinland Pfalz durch die VG Hahnstätten vom wurden zunächst abgelehnt, werden aber nochmals gestellt.
- Die Abrechnungen der Süwag für Heizkosten DGH und Rathaus Mudershausen ergaben 1548 und 4325.
- Wegen des eventuellen Feldwegeausbaus in Schiesheim angrenzend an Mudershausen soll im Frühjahr eine Begehung stattfinden.
- Im Schreiben des Forstamts Lahnstein vom 11.01.2018 über die forstbehördliche Stellungnahme für den Jagdbezirk Mudershausen werden nur geringe Verbissschäden ausgewiesen,
- Die Kapitalstockverzinsung der Süwag für das Jahr 2017 betrug 1,67%. Das Guthaben beträgt derzeit 13.600.
- Die Einwohnerstatistik der OG Mudershausen weist 426 Einwohner mit Hauptwohnsitz in der OG Mudershausen aus.
- Information der VG Hahnstätten über Genehmigungsverfahren nach § 4 Abs. 1 Bundes-Immissionsschutzgesetzes zur Projektierung Windpark Hünfelder Wald
- Die Umlage abrechnungen der KITA Pusteblume (Anteil der OG Mudershausen 2689) und Zwergenland (Anteil der OG 10742) für das Jahr 2015 liegen endlich vor.
- Information der VG Hahnstätten über Lückenschluss B 274 Zollhaus-Allendorf Die Bauarbeiten haben begonnen und sollen etwa 8 Monate andauern.
- Schreiben Bundeszentralamt für Steuern vom 11.12.2017 Verzichtserklärung auf die Sonderzuständigkeit nach § 72 Abs.l Satz 3 EStG -Familienlastenausgleich
- Der Vorsitzende hat beantragt das die Teilstrecke Zollhaus-Mudershausen der K55 in das mittelfristige Programm für den Ausbau von Kreisstraßen ab dem Jahr 2021 aufgenommen wird.
- Die Aufstellung der Tempo 30 Schilder in den Ortsdurchfahrten wurde veranlasst und sollte zügig erfolgen.
- Auf dem Buswendeplatz in Bonscheuer können derzeit keine Gelenkbusse wenden. Bisher nutzen die Busse zur Einfahrt in den Wendeplatz eine Teil der Bankette. Diese wurde hierdurch massiv beschädigt. Um das zu verhindern hat der LBM Leuchtpfosten so an der betroffenen Passage aufgestellt, dass die Gelenkbusse nicht mehr wenden können. Das betroffene Bonscheurer Schulkind muss daher im Moment nach Mudershausen zur Haltestelle gebracht werden. Klaus Harbach hat bereits Kontakt zu den Verantwortlichen aufgenommen um das Problem zu lösen.
TOP 10:
Leider wird mittlerweile von vielen Grundstücksbesitzern die Kehrpflicht nicht mehr wahrgenommen. Dadurch wird das Ortsbild beeinträchtigt und selbst in relativ neuen Straßen wächst verstärkt Unkraut. Um Abhilfe zu schaffen, sollen die Hauseigentümer persönlich angeschrieben werden.
Da der Rasentraktor der Gemeinde defekt ist, muss vor Beginn des Frühjahres ein neuer angeschafft werden. Der Rasentraktor soll möglichst mit Fangkorb und Mulchvorrichtung ausgestattet sein. Kai Meffert wird hierzu Angebote einholen.
